Aktuelle Informationen und Dateien zur Grundsteuerreform

 

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, sind Sie als Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Die Erklärung muss zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. Da für die Erklärung einige Daten erforderlich sind, möchten wir Sie bitten, schon möglichst früh die nötigen Angaben vorzubereiten. Diese müssen herausgesucht und bei Bedarf angefordert werden – was Zeit kostet.

Hinweis: In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter (sondern lediglich eine öffentliche Bekanntmachung). Sollten Sie dennoch auch schriftlich informiert werden (z. B. durch Ihre Kommune), bitten wir Sie, uns diese Unterlagen weiterzuleiten.

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

• Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
• Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
• Eigentumsverhältnisse
• Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
• Fläche des Grundstücks
• ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
• mehrere Gemeinden [ja/nein]
• Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
• Nutzungsart
• Baudenkmal [ja/nein]
• ggf. Abbruchverpflichtung


Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung. Voraussichtlich erfolgt auch noch ein Versand der Grundstücksdaten durch die Finanzverwaltung

​​​​​Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übertragung an das Finanzamt unter Beachtung der Fristen.

Sie haben Interesse und benötigen weitere Informationen? Schicken Sie uns eine E-Mail an grundsteuer@bauer-locker.de und wir werden Ihnen alle weiteren Informationen zeitnah per Mail übersenden.

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